Baselbieter Eckdaten zur neuen Firmensteuerreformvorlage des Bundes

  12.09.2017 Baselbiet, Politik, Finanzen

Der «Steuervorlage 17» (SV17) des Bundes ist die Neuauflage der an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform (USR III). Auch mit der SV17 soll der privilegierte Steuerstatus für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften aufgehoben werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Solche Firmen müssen so mehr Steuern bezahlen.

Als Kompensationsmassnahme ist neben der Patentbox erneut ein Forschungs-Zusatzabzug vorgesehen, die Inputförderung. Patentbox und Inputförderung zusammen dürfen sich gemäss Bundesvorschlag zu einer Entlastung von maximal 70 Prozent summieren, doch Liestal will das kantonale Entlastungslimit bei nur rund 50 Prozent ansetzen.

Bei der USR III hatte die Kantonsregierung das damalige Bundeslimit von insgesamt 80 Prozent aus diesen beiden Kompensationsmassnahmen nicht voll ausschöpfen wollen, sondern 70 bis 50 Prozent Steuerentlastung ins Auge gefasst.

Dividendenbesteuerung

Wie schon bei der USR III will die Kantonsregierung als «zentralen Punkt» ihrer Umsetzung der SV17 den effektiven Gewinnsteuersatz von heute 20,7 Prozent auf unter 14 Prozent senken. Davon würden die meisten Unternehmen profitieren, auch die KMU. Senken will sie zudem den Kapitalsteuersatz; Zahlen dazu werden noch nicht genannt.

Die Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen will die SV17-Vernehmlassungsvorlage beim Bund fix mit 70 Prozent besteuern, während sie den Kantonen 70 Prozent als Minimum vorschreibt. Dies beurteilt die Baselbieter Regierung als «kritisch»; sie fordert mehr Flexibilität für die Kantone. Bei der USR III hatte sie wie der Bund die Ausschüttungen auch im Kanton zu 60 Prozent zum steuerbaren Einkommen zählen wollen.

Ebenfalls nicht einverstanden ist Liestal zudem mit dem kantonalen Anteil an der direkten Bundessteuer: Die SV17 schlage 20,5 Prozent vor, doch die Regierung werde sich für einen Anteil von 21,2 Prozent einsetzen, wie er bei der USR III vorgesehen war. Mit der Erhöhung dieses Anteils, der heute bei 17 Prozent liegt, sollen kantonale Einbussen aus der SV17 teilweise abgefedert werden: Vor Jahresfrist waren die Mehreinnahmen daraus auf 29 Millionen beziffert worden.

Finanzielle Folgen noch unscharf

Im Kanton Basel-Landschaft war die USR III im Februar mit 62,35 Prozent verworfen worden, also noch deutlicher als landesweit mit 59,1 Prozent. Die Vernehmlassung zur am 6. September publizierten SV17 dauert bis zum 6. Dezember; danach wird die neue Bundes-Vorlage fertiggestellt und im eidgenössischen Parlament beraten.

Erst die kantonale Umsetzungsvorlage beziffert dann die Auswirkungen für Kanton, Gemeinden und Landeskirchen, wie die Regierung weiter festhält. Mit dem Inkrafttreten im Landkanton rechne sie per 2020. Ab dann sind im kantonalen Finanzplan Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken pro Jahr eingerechnet, wie es bei der Budgetpräsentation vor Wochenfrist hiess. sda.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote