Landratskommission will Richter in Staatsanwaltschafts-Aufsicht

  17.08.2017 Baselbiet, Politik, Polizei, Justiz

Derzeit müssen gemäss Gesetz mindestens zwei der drei Kommissionsmitglieder Präsidentinnen oder Präsidenten eines basellandschaftlichen Gerichts sein. Vor drei Jahren sah die Geschäftsprüfungskommission des Landrats (GPK) in dieser Bestimmung ein Konfliktpotential. Mit den Strafgerichtspräsidien würden in der Kommission «Kunden» der Staatsanwaltschaft sitzen, die zugleich deren Arbeit beaufsichtigen sollen.

Die Regierung hatte in der Folge mit einer Gesetzesänderung die Gerichtspräsidien vom Gremium ausschliessen wollen, um von vorneherein Rollenkonflikte zwischen Richter- und Aufsichtsfunktion zu vermeiden. Dieses Vorhaben liess sie jedoch nach Kritik in der Vernehmlassung fallen. Sie beantragt stattdessen, dass sie künftig frei beim Wahlvorschlag ist.

Fachwissen wichtig

Gerichtliches Fachwissen könne indes einen wichtigen Beitrag an die Aufsicht leisten, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission (JSK). Nach längeren Diskussionen beantragt diese dem Landrat nun, dass künftig mindestens ein Mitglied der Kommission Präsidentin oder Präsident eines basellandschaftlichen Gerichts ist.

Mit dem Vorschlag soll die richterliche Fachkompetenz weiterhin eingebunden werden, wie es weiter heisst. Gleichzeitig soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt auch anderweitige Experten zu engagieren. Für das gerichtliche Mitglied soll das Kantonsgericht ein Vorschlagrecht erhalten.

Geändert werden soll mit der Vorlage das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO). Vorgesehen ist auch, dass der jährlichen Aufsichtsbericht der Fachkommission zunächst nur noch an die Regierung geht. Erst danach soll er - zusammen mit dem Inspektionsbericht über die beschlossenen Massnahmen - der JSK vorgelegt und öffentlich werden.

Mehr Kompetenzen für Untersuchungsbeauftragte

Gleichzeitig sollen die Kompetenzen von Untersuchungsbeauftragten der Staatsanwaltschaft im Gesetz festgeschrieben werden. Diese sollen - sofern sie gewisse berufliche Voraussetzungen erfüllen - künftig Strafbefehle für Übertretungen erlassen können. Bisher fehlte im Baselbiet dazu die nötige Rechtsgrundlage, wie im vergangenen Jahr das Bundesgericht festgestellt hatte.

Ein grosser Teil der Übertretungsstrafbefehle sind gemäss der Landratsvorlage Verkehrsbussen von mehr als 300 Franken, die den Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens übersteigen. Es handle sich dabei nicht um schwere Delikte. Insbesondere gehe es nicht um die Anordnung von Freiheitsstrafen. sda.


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