Landratskommission mit Gegenvorschlag zu Ausgleichsinitiative

  18.08.2017 Baselbiet, Gesellschaft, Politik

Konkret schlägt die Kommission gemäss ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes vor. Die Regierung wollte dagegen dem Anliegen der Gemeinden nur auf Verordnungsstufe Rechnung tragen und sprach sich gegen deren Initiative aus.

Bessere Verteilung der Sozialhilfekosten

Eingereicht worden war die unformulierte Gemeindeinitiative im März 2016. Ihr Ziel ist eine besser Verteilung der Sozialhilfekosten im Kanton. Verlangt wird ein von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesener Pool für 70 Prozent der Sozialkosten. Mit den restlichen 30 Prozent zulasten der Wohnsitzgemeinden soll die kommunale Steuerung erhalten werden.

Die Regierung lehnte die Ausgleichs-Initiative jedoch im Februar ab. Sie befürchtete, dass der geforderte Systemwechsel zu Fehlanreizen führe und schlug stattdessen eine Entlastung über den Härtebeitrag vor. Die Sozialhilfekosten seien für einzelne Gemeinden eine Belastung, räumte die Exekutive ein.

Den Vorschlag der Regierung, das bisherige System durch eine Lockerung der Bedingungen für einen Härtebeitrag für die Sozialhilfe zu verbessern, erachtet die Mehrheit der Finanzkommission als Schritt in die richtige Richtung. Die Härteregelung soll jedoch im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben und dem Stimmvolk als Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative unterbreitet werden.

Regierung entscheidet über Härtebeiträge

Im Gegenvorschlag wird explizit die Regierung als die Behörde genannt, die über die Gewährung eines Härtebeitrags entscheidet. Die Kriterien soll die Exekutive auf Verordnungsebene regeln. Dabei sollen laut der Kommission tiefere Anforderungen festgelegt werden als in andern Aufgabenbereichen, für die es ebenfalls Beiträge für Härtefälle gibt.

Nach Angaben der Finanzkommission begrüsst der Ausschuss der elf Initiativgemeinden die Gesetzesänderung. Die Initiative eingereicht hatten die Gemeinden Diepflingen, Grellingen, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Laufen, Liesberg, Liestal, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg. Für das Zustandekommen einer Gemeindeinitiative braucht es die Zustimmung von fünf Einwohnergemeinden.

Die Gemeinden hatten argumentiert, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und Bezügern laufend stiegen - teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Damit könnten mehrere Gemeinden ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten. sda.


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