Hansruedi Wirz: «Wir vermarkten Früchte und nicht Stammhöhen»
18.07.2017 Baselbiet, LandwirtschaftGrund zur Reklamation gab die neue Regelung, dass Tafelkirschen eine Mindestgrösse von 22 statt 21 Millimetern aufweisen müssen, um in den Grossverteilern zu landen.
Hansruedi Wirz sagt jedoch auch: «Wir vermarkten Früchte und nicht Stammhöhen. Fakt ist aber, dass die Produktion von Hochstamm-Kirschen stark rückläufig ist. Die Bäume sind in die Jahre gekommen, remontiert wird wenig.»
Das Interview in der «Volksstimme» vom Dienstag.