Baselbieter Regierung will Meldepflicht bei Integrationsproblemen

  30.06.2017 Baselbiet, Politik, Bildung

Nicht mehr explizit im Bildungsgesetz verankern will die Regierung jedoch aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung eine Handschlagspflicht, wie sie am Freitag mitteilte. Ebenfalls verzichten will sie auf eine Pflicht zur Teilnahme an Ritualen.

Statt einer Verpflichtung zur Achtung der «hiesigen gesellschaftlichen Werte und Rituale» will die Regierung nun eine Achtung der «Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» im Bildungsgesetz verankern. Damit würden in Anlehnung an die Bundesverfassung die hierzulande geltenden Werte verdeutlicht.

Festhalten will die Regierung jedoch an einer ebenfalls umstrittenen Einführung der Meldepflicht bei wesentlichen Integrationsproblemen. Diese soll analog der Meldepflicht bei Kindswohlgefährdungen eingeführt werden. Eine Pflicht entlaste gegenüber einem Melderecht Lehrpersonen und Schulen. Es werde ihnen der Entscheid abgenommen, ob sie eine Meldung erstatten sollen oder nicht.

Gemeldet werden sollen «wesentliche Probleme», wie es in der Vorlage heisst. Aufgezählt werden etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung, insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen, oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Bürgerliche Pflichten in die Verfassung

Ändern will die Regierung im Weiteren die Kantonsverfassung. Darin soll der Grundsatz aufgenommen werden, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorgaben nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten entbinden. Damit sollen die Pflichten stärker gewichtet werden.

Die Verfassungs- und Gesetzesänderungen hat die Regierung nun dem Landrat überwiesen. Sie reagiert damit auf überwiesene Vorstösse aus dem Parlament. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil BL eingereicht worden, die im Frühjahr 2016 über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Nachdem dies jedoch publik geworden war, wurde die Dispens aufgehoben. sda. 


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