Abstimmungen: Bruderholz-Spital künftig ohne Grundversorgung

  21.05.2017 Abstimmungen, Baselbiet, Politik

Mit 51\'450 gegen 25\'100 Stimmen fiel das Resultat deutlich aus, dies bei einer Stimmbeteiligung von 42,04 Prozent. Die Bruderholz-Initiative hatte «zur Erhaltung der medizinischen Grundversorgung im Kanton Basel-Landschaft» eine Änderung des kantonalen Spitalgesetzes verlangt.

Ziel der Initianten war es, das Bruderholzspital als Vollspital mit stationärer Betreuung, einer Intensivpflegeabteilung und einer Notfallstation zu sichern. Zusätzlich wollte die Initiative einen Auftrag zur Grundversorgung für das Spital Laufen und, wie auf dem Bruderholz, eine erweiterte Grundversorgung am Spitalstandort Liestal im stationären und ambulanten Bereich festschreiben.

Vorlage zur Spitalgruppe im Sommer

Die formulierte Gesetzesinitiative war lanciert worden, nachdem die Gesundheitsdirektoren der beiden Basel angekündigt hatten, eine gemeinsame Spitalgruppe zu prüfen. Anstelle des einst von der Schliessung bedrohten sanierungsbedürftigen Bruderholzspitals nahe der Stadt Basel ist dabei eine Tagesklinik vorgesehen sowie eine «Walk-in Clinic» zur Behandlung von ambulanten Notfällen.

Mit dem Nein zur Bruderholz-Initiative könne die Spitalgruppe des Kantonsspitals Baselland mit dem Universitätsspital Basel wie vorgesehen weiter geplant werden, heisst es in einer Mitteilung der Baselbieter Regierung vom Sonntag. Das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion» soll im Sommer, nach den entsprechenden Beschlüssen der Regierungen, zur Vernehmlassung vorgelegt werden.

Ziel sind eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Auch die wohnortnahe medizinische Versorgung im Leimen- und Laufental bleibe dabei sichergestellt. Bis zur vollständigen Umsetzung ist gemäss Regierung eine Übergangszeit von rund zehn Jahren bis ins Jahr 2026 vorgesehen.

Nein zu Lehrerausbildungs-Initiative

Deutlich abgelehnt wurde zudem die Initiative «Ja zu fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen», dies mit 59\'277 zu 16\'461 Stimmen (78,3 Prozent Nein). Angeregt von Kritik aus Schulkreisen richtete sich das Volksbegehren gegen eine Lehrerausbildung nur an der Pädagogischen Hochschule (PH) ohne Uni-Studium.

An Baselbieter Sekundarschulen hätten bei einer Annahme Lehrpersonen nur noch dann unbefristet angestellt werden können, wenn sie ein Studium an einer Universität oder an der ETH absolviert hätten. Erst nach dem Studium hätte eine pädagogische Ausbildung an einer PH oder einem Lehrerseminar erfolgen sollen.

Weiterhin Amtszeitbeschränkung

Für Angehörige des Baselbieter Kantonsparlaments gibt es zudem weiterhin eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren. Eine Abschaffung der «Amtszeitguillotine» im Landrat und die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung haben die Stimmberechtigten mit 51\'481 zu 24\'186 Stimmen (68 Prozent Nein) deutlich abgelehnt.

Eine Amtszeitbeschränkung für Landrätinnen und Landräte ist in der Kantonsverfassung seit 1972 verankert. Schon 1984 sprach sich das Stimmvolk für eine Beibehaltung aus. 1989 wurde die Beschränkung von zwölf auf sechzehn Jahre gelockert. Eine angebrochene Amtsperiode zählt dabei als ganze.

Bei den nächsten Wahlen im Jahr 2019 trifft die «Amtszeitguillotine» nach derzeitigem Stand 16 Parlamentsangehörige. Im letzten Vierteljahrhundert mussten im Durchschnitt rund fünf Ratsmitglieder pro Wahl abtreten.

Mit 60\'331 zu 11\'866 Stimmen (83,6 Prozent Ja) wurde im Weiteren eine unbestrittene Verfassungsänderung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden deutlich angenommen. Demnach werden Aufgaben künftig gemäss Subsidiaritätsprinzip vorrangig den 86 Gemeinden übertragen, was die Gemeindeautonomie stärken soll. Im Gegenzug werden Gemeinden zu einer verstärkten Zusammenarbeit verpflichtet. sda.


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