Neubau der Psychiatrie Baselland läuft an Kantonsgesetzgebung auf

  22.03.2017 Baselbiet, Bauprojekte, Justiz

Stockwerkeigentümer eines Nachbarhauses hatten das Projekt ans Kantonsgericht gezogen. Dieses befand am Mittwoch, dass das Vorhaben zwar zonenkonform sei, jedoch den nötigen Abstand zum Rösernbach nicht einhalte. Das Gericht wies daher die Sache ans Bauinspektorat zurück; möglich wäre allenfalls eine Ausnahmebewilligung.

Gestolpert ist das Projekt über einen Paragraphen im Baselbieter Raumplanungs- und Baugesetz. Dieser besagt, dass Uferschutzzonen der Gemeinden in Bauzonen, Gewässerbaulinien oder bestehende gesetzliche Abstandsvorschriften «grundsätzlich als vom Kanton ausgeschiedener Gewässerraum» im Sinne des Gewässerschutzes des Bundes gelten sollen.

Der Kanton wollte so die Bundesvorgabe umsetzen, wonach alle Kantone bis 2018 Gewässerräume ausscheiden müssen. Doch die Art und Weise, in der dies geschah, sei nicht bundesrechtskonform, befanden in der öffentlichen Urteilsberatung übereinstimmend alle Kantonsrichter und die Gerichtspräsidentin.

Acht statt sechs Meter

Die Gewässerräume könnten im Rahmen einer Nutzungs- oder Fachplanung bestimmt werden, nötig sei jedoch immer eine individuelle Prüfung, hielten sie fest. Bei der bloss generell-abstrakten Festlegung im Baselbieter Gesetz fehle hingegen die Interessensabwägung im konkreten Fall samt dem Einbezug der Betroffenen - Grundeigentümer und Gemeinden. Diesen verlange das Bundesrecht aber ebenfalls.

Die Baselbieter Regelung sei daher nicht anwendbar. Stattdessen greift laut dem Gericht eine Übergangsbestimmung im Bundesrecht. Diese sieht jedoch einen Mindestabstand von Bauten zu Gewässern von acht Metern vor. Das Psychiatrieprojekt dagegen hatte aufgrund des Kantonsgesetzes mit einem Abstand von sechs Metern geplant.

Die Gerichtspräsidentin nannte es «bedauerlich, dass ein so wichtiges Projekt eine Zwangspause und eine Zusatzschlaufe» einlegen müsse. In der Gesetzesvorlage zur fraglichen Regelung im Baugesetz sei diese als bundesrechtskonform bezeichnet worden - das Gericht müsse «jetzt feststellen, dass es eben nicht so ist».

Im Übrigen verwies die Präsidentin darauf, dass der Kanton derzeit Gewässerräume ausserhalb des Baugebietes festlege - dort unter Einbezug der Betroffenen. Im Baugebiet wählte er eine andere Lösung, die pragmatisch erscheine, aber nicht bundesrechtskonform sei, sagte zudem einer der Richter.

Ausnahmebewilligung prüfen

Nicht ausgeschlossen hat das Gericht mit seinem Entscheid indes die Möglichkeit einer - im Bundesrecht ebenfalls vorgesehenen - Ausnahmebewilligung. Doch dies müsse zuerst von einer Fachinstanz - dem Bauinspektorat - beurteilt werden; das Kantonsgericht könne dies nicht tun.

Nicht gefolgt ist das Kantonsgericht den Beschwerdeführern in weiteren Punkten. So erachtete es insbesondere das in einer Zone für öffentliche Werke geplante Bauprojekt an sich als zonenkonform.

Die Psychiatrie Baselland hatte das Baugesuch für den Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie 2015 eingereicht. Entstehen soll dieser an der Goldbrunnenstrasse am Rande des bestehenden Psychiatrie-Areals. Bauinspektorat und Baurekurskommission hatten Einsprachen der Anwohner noch abgelehnt. sda.


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