Landrat bewilligt Abgeltungen für Kantonsspital

  23.02.2017 Baselbiet, Gesundheit, Finanzen

Für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen, welche die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarung oder Verträgen übernehmen, muss der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa die Kosten des 24-Stunden-Betriebs der Notfallstationen, die Rettungsdienste sowie die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten.

Gemäss den Vorgaben der im Sommer 2015 verabschiedeten Sparstrategie wollte die Regierung den Beitrag an das KSBL ursprünglich von jährlich 13,5 auf 9 Millionen Franken kürzen. Nun fliessen dennoch 13,0 Millionen pro Jahr. Eine stärkere Kürzung sah die Regierung gemäss Vorlage aus Versorgungssicht nicht mehr zielführend, da sie zu einem zu grossen Leistungsabbau führen würde.

Auf Begeisterung stiess die Vorlage im Landrat indes nicht. Die Parteien kritisierten das Modell. Es sei nicht abschätzbar, für welche Leistungen wie viel Geld benötigt werde. Sie verlangten, dass solche Anträge künftig besser begründet werden.

Mit Pauschalbeträgen gebe es Planungssicherheit für beide Seiten, sagte Gesundheitsdirektor Thomas Weber. Leistungen müssten fair abgegolten werden. Es sei jedoch das Ziel, den Prozess zu optimieren. sda.


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