Universität Basel regelt Sponsoring neu

  30.08.2016 Basel, Baselbiet, Bildung

Der Universitätsrat hat dazu ein neues Fundraising-Reglement erlassen, wie die Universität Basel am Dienstag mitteilte. Es formuliere verbindlich die Grundsätze, die bei Vereinbarungen mit Geldgebern schon seit längerem zur Anwendung kommen würden.

Insbesondere schreibt das Reglement vor, dass Geldgeber nicht in Berufungsverfahren von Professuren einbezogen werden dürfen. Unzulässig sind auch direkte Zuwendungen an Universitätsangehörige, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Verwendung von Forschungsresultaten durch einen Sponsor sind zudem nur gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung möglich.

Mit dem neuen Reglement verpflichtet sich die Universität im Weiteren, die Herkunft der Mittel zu prüfen und entsprechende Verträge offenzulegen. Als Gegenleistungen für Sponsoring bleiben Namensnennung, die Benennung einer Professur oder die Beschriftung eines Gebäudes möglich.

Das Reglement ist gemäss Mitteilung für alle Angehörige und Organe der Universität ab sofort verbindlich. Seine Grundsätze würden auch für die mit der Universität assoziierten Institute und Spitäler gelten.

Rund 20 Millionen Franken Sponsoring

Verträge mit privaten Dritten bestehen derzeit an der Universität Basel fast ausschliesslich im Zusammenhang mit Stiftungsprofessuren, wie auf Anfrage zu erfahren war. Aktuell gibt es 21 davon. Über das Fundraising fliessen jährlich um die 20 Millionen Franken in die Uni-Kasse, was rund drei Prozent des Gesamtbudgets entspricht.

Der mit dem neuen Reglement nun verbotene Einsitz eines Vertreters der Förderseite in der Berufungskommission oder als Gast ohne Stimmrecht ist gemäss Universität in den vergangenen 16 Jahren nur sehr selten genehmigt worden. Damit habe die Universität eine entsprechende Fachexpertise einbinden wollen.

Vorgänge, die in Vergangenheit etwa durch Medien publik gemacht wurden, wie beispielsweise die Zahlung von Gelder durch Dritte in die Pensionskasse eines Professors, seien mit den neuen Regeln nicht mehr zulässig. Nach wie vor sollen private Sponsoren indes bestimmen können, zu welchem Zweck ihre Gelder verwendet werden.

Bestehende Sponsoring-Verträge sollen nun anhand des neuen Reglements überprüft werden, wie es weiter hiess. Zudem seien künftig regelmässige Prüfungen der Verträge vorgesehen.

Mehr Einnahmen erhofft

Das Fundraising für universitäre Zwecke soll gemäss Mitteilung indes weiter gefördert werden. Durch die klaren Rahmenbedingungen erhoffe sich die Universität auch steigende Einnahmen. Das Geld von privaten Dritten solle insbesondere für neue Aktivitäten eingesetzt werden.

Nicht unter das neue Reglement fallen Zuwendungen für Forschungskooperationen, etwa des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der EU-Rahmenprogramme. Ebenfalls nicht betroffen sind Leistungen im Rahmen einer Auftragsforschung oder Einnahmen aus Dienstleistungen zugunsten Dritter. sda.


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