15 Jahre für Mord - Mann tötete in Aesch seine Schwester

  30.06.2016 Baselbiet, Justiz

Mit seinem Urteil folgte das Gericht in Muttenz BL weitgehend der Staatsanwaltschaft. Jene 791 Tage, die der Mann in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug verbracht hatte, werden ihm angerechnet.

Die Verteidigung hatte dagegen für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags plädiert. Ob sie das Urteil anfechten wird, liess die Verteidigerin am Donnerstag offen. Sie habe Berufung angemeldet und warte zunächst auf die schriftliche Begründung, sagte sie zur sda.

Begangen worden war das Tötungsdelikt Ende April 2014 im Elternhaus der Geschwister. Der Mann schlug zunächst mit einem Metallrohr auf seine Schwester ein und erwürgte sie dann. Diese sinnlose Tat zeuge vom extremen Egoismus des Angeklagten und dessen Geringschätzung des Lebens, sagte der Gerichtspräsident.

Konflikt um Pflege der Mutter

Der Tat war ein Konflikt um die Pflege der dementen Mutter der Geschwister vorausgegangen, der zusehends eskalierte. Der Mann war schon seit Jahren nicht mehr einer Berufstätigkeit nachgegangen und kümmerte sich um seine Eltern und deren Haushalt. Anfang April war er erstmals gewalttätig gegen seine Schwester geworden.

Die Schwester lebte seit 2012 - als der Vater der beiden in die Psychiatrie eingewiesen wurde - ebenfalls im Elternhaus. Nachdem ihr Bruder ihr gegenüber handgreiflich geworden war, liess sie ihn per Gerichtsbeschluss des Hauses verweisen. Als danach auch noch die damals 85-jährige Mutter ins Heim musste, brach für den Sohn offensichtlich die Welt zusammen.

In diesen Ereignissen, für die er seine Schwester verantwortlich machte, sah das Gericht auch das Motiv für die Tat. Der Mann, der sein Leben vollständig auf die Pflege der Mutter ausgerichtet hatte, habe sich unvorbereitet seiner Lebensaufgabe beraubt gesehen, sagte der Präsident.

Die Schwester bestrafen

Bevor er zur Tat schritt, hatte sich der Beschuldigte für vier Tage in die 40 Meter vom Elternhaus entfernte Garage verkrochen und sich dort überlegt, was er tun will. Er habe sich «in die Ecke gedrängt» gefühlt und beschlossen, seine Schwester zu bestrafen, die ihn planmässig habe «abservieren» wollen, hatte er am Montag vor Gericht ausgesagt.

Für das Gericht war angesichts der Skrupellosigkeit des Täters klar, dass es sich beim Tötungsdelikt um Mord handelt. Er habe die Tat nach mehrtägigen Überlegungen bewusst geplant und auch dann nicht aufgehört, die Schwester zu schlagen und zu würgen, als sich diese heftig wehrte, sagte der Präsident. Er sprach von einem erhöhten Mass an krimineller Energie.

Keine Reue

Dass sich der Mann auf diese Weise an der Schwester habe rächen wollen, sei völlig unverhältnismässig. Strafmildernde Momente erkannte das Gericht wie zuvor schon der Gutachter keine.

Immerhin attestierte das Gericht dem Mann, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, ohne etwas zu beschönigen. Noch heute fehle im aber die Einsicht in das Unrecht seiner Tat, und Reue zeige er keine, stellte der Präsident fest. sda.


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