UKBB: Baselbieter Regierung weicht von Sparvorgabe ab

  30.09.2015 Baselbiet, Finanzen

Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen die Kosten medizinischer Behandlungen mit Patienten-Tarifen gedeckt werden. Die Kantone tragen jedoch gemeinwirtschaftliche Leistungen, vor allem die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen oder Forschung und universitäre Lehre sowie ungedeckte Kosten etwa bei fehlenden oder zu tiefen Tarifen.

Beim UKBB werden die nicht über Tarife abgedeckten Kosten zwischen den beiden Trägerkantonen aufgeteilt. Aus dem Baselbiet kommen mehr stationäre UKBB-Patienten, aus Basel-Stadt mehr ambulante. Weil letzterer Bereich eine Unterdeckung ausweist, werden die ambulanten Anteile für den Verteilschlüssel herangezogen.

Sparziel 1,5 Millionen
Die Sparvorgabe der Baselbieter Regierung würde für das UKBB einen gegenüber dem laufenden Jahr um 1,5 Millionen Franken tieferen Beitrag bedeuten. Dies sei jedoch «nicht zielführend», heisst es in der am Mittwoch publizierten Regierungsvorlage. Nach Gesprächen mit dem UKBB und Basel-Stadt resultiere eine Senkung um 170\'000 Franken.

Da der Verteilschlüssel bereits seit Jahren «verzerrt» worden sei wegen «einseitigen Sparmassnahmen» von Seiten des Baselbiets, ziehe nun eine Senkung um 170\'000 Franken des Landkantons eine solche des Stadtkantons um 480\'000 Franken nach sich. Dem UKBB fliessen damit insgesamt also 650\'000 Franken weniger zu.

Von den neuen Jahrestranchen von 5,46 Millionen Franken macht die ambulante Unterdeckung mit 4,4 Millionen den Löwenanteil aus. 2014 und 2015 (Budget) belief sich dieser Posten auf 4,59 Millionen Franken. Ebenfalls Finanzierungsbedarf hat die Weiterbildung von FMH-Fachärzten, der Spital-Sozialdienst und die Transplantationskoordination.

Mehr sparen kostet Leistungen
Das UKBB sei zwar «finanziell gesund», heisst es weiter, schreibe aber rote Zahlen wegen eines hängigen Tarifstreits mit der Invalidenversicherung (IV). Drei Viertel der ambulanten und stationären Umsätze seien derzeit von Gerichten festgelegt. Zudem halte der Trend an zu ambulanten Behandlungen, wo eine Deckungslücke besteht.

Reduziere Baselland seine Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen stärker, drohe dem UKBB ein Defizit. Das würde zulasten der Reserven oder des Leistungsangebotes gehen. Letzteres würde den Kostendeckungsrad verschlechtern. Auch wäre der Leistungsauftrag nicht mehr zu erfüllen, was «Versorgungsprobleme» brächte.

 


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