Die Kandidaten sind aus dem Sack

Sandra Bätscher und Marcel Zimmermann ermöglichen in Tenniken eine Kampfwahl. Die Gemeinde wollte die Namen bis zum 20. Februar, wenn das Gemeindeblatt erscheint, geheim halten. Die Kandidaten verstehen nicht, wieso. vs.

Kommentare

Gibt es für so was keine rechtlichen Grundlagen? Wir haben doch sonst für alles ein Gesetz.
Im § 34 der politischen Rechte (SGS 120) können Sie sich über die Einsichtnahme bei Wahlvorschlägen informieren. Wann und wie die Gemeinde informiert, ist Sache der Gemeinde. Wie wir heute festststellen konnten, sind die Namen der neuen KandidatenInnen nun bekannt. Die Info der Gemeinde kommt, wenn auch zu spät. Hier noch das Gesetz: § 34(52) Einsichtnahme Die Stimmberechtigten des Wahlkreises können die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner bei der Landeskanzlei bzw. bei der Gemeindeverwaltung einsehen.
Schlechter Stil! Eigentlich hätte ich allen amtierenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die menschliche Grösse zugetraut, den beiden Kampfkandidaten faire Bedingungen zu gewährleisten. Da muss man nicht gross spekulieren, was die Gründe sind: Fasnacht/Skiferien stehen vor der Tür ... somit hätten viele erst sehr spät von den Kandidaturen erfahren. Nun bestätigt sich leider der in Tenniken immer öfters gehörte Vorwurf der Arroganz im gesamten Ratsgremium. Bauernschlau vielleicht, politisch intelligent sicher nicht!
Die nächste Runde im Trauerspiel um die Gemeinderatswahlen in Tenniken. Die Wahlkampf-Flyer der bisherigen Gemeinderäte wurden vom Gemeindeweibel verteilt. Also auf Kosten der Steuerzahler. Können jetzt alle Tenniker ihre Post vom Gemeindeweibel verteilen lassen? Kaum, oder doch? Also ich muss mich schon fragen, ob die noch wählbar sind! Zustände wie früher in Zunzgen.

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