Weiter mit Testkäufen gegen Jugendalkoholismus

Das Bundesgericht bleibt dabei: Alkohol-Testkäufe, bei denen Minderjährige versuchen, an Alkohol zu kommen, sind für Strafverfahren nicht zulässig. Das Baselbiet behält seine jetzige Praxis bei – und hofft auf eine baldige nationale Lösung. vs.

Kommentare

Klar bin auch ich gegen die Abgabe von Alkohol an Jugendliche. Aber wenn bei den Testkäufen die schon unter Stress stehenden Kassiererinnen mit Arglist getäuscht werden, wie wenn 17-jährige Jugendliche älter aussehend gemacht werden und zur Antwort geben, dass der Führerausweis draussen im Auto sei, ist das nicht in Ordnung. Solche Kontrollen, die von Amtspersonen durchgeführt werden, sind arglistig. Dass der Kanton Baselland einen Bundesgerichtsentscheid nicht beachtet, ist erst recht eine Sauerei. Solche Amtspersonen sind schlicht und einfach nicht tragbar.

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